Funding

Support for your project

Investors are supported in Eberswalde by a number of funding programmes. However, as the funding requirements have to be explained individually, a meeting with a member of the Office for Economic Development and Tourism is recommended. As a broker between business, science and local government, we offer expert support in the search for suitable funding programmes and the application process. If you have any questions, please contact Dr. Georg Werdermann (wirtschaft@remove-this.eberswalde.de).

Initial information about funding can be found by clicking on the links below:

Investitionsbank des Landes Brandenburg

Brandenburg-Kredit Mezzanine

Brandenburg-Kredit Mezzanine

Wer wird gefördert?

Die ILB finanziert mit dem Brandenburg-Kredit Mezzanine:

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß geltender EU-Definition, die mindestens 3 Jahre bestehen und ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte im Land Brandenburg haben und
  • Angehörige der freien Berufe (zum Beispiel Ärzte, Architekten, Anwälte), die seit mindestens 3 Jahren freiberuflich tätig sind.

Was wird gefördert?

Wir finanzieren im Land Brandenburg geplante Vorhaben, die zur Entwicklung oder Erweiterung der Geschäftstätigkeit des antragstellenden Unternehmens beitragen.

Wir fördern Investitionen in Anlagevermögen, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, insbesondere:

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (bis zu 10 Prozent der aus dem Brandenburg-Kredit Mezzanine finanzierten Gesamtausgaben)
  • gewerbliche Baumaßnahmen (einschließlich Baunebenkosten)
  • Betriebsausstattung (Maschinen, Geräte, Anlagen, Einrichtungen, Nutzfahrzeuge etc.)
  • immaterielle Wirtschaftsgüter

Wir fördern Investitionen in Ihre Betriebsmittel, wie zum Beispiel:

  • Rohstoffe
  • Waren
  • Vorräte oder andere Teile des Umlaufvermögens

Dieser Betriebsmittelbedarf muss in Verbindung mit einer Erweiterung wie zum Beispiel einer Investition stehen oder es muss ein zusätzlicher Unternehmenszweck angestrebt werden. Die Finanzierung dieser Betriebsmittel kann auch der Erschließung eines neuen Geschäftsfeldes beziehungsweise der Markterschließung dienen.

Wer oder was wird nicht gefördert?

Mit dem Brandenburg-Kredit Mezzanine können nicht unterstützt werden:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • die Ablösung bestehender Verbindlichkeiten
  • Unternehmen der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischereiwirtschaft sowie der Aquakultur
  • Umsatzsteuer (bei Vorsteuerabzugsberechtigten)
  • exportbezogene Tätigkeiten

Die ILB kann keine Investitionsvorhaben mit Fördermitteln begleiten, mit denen vor der Antragstellung begonnen worden ist oder die bereits abgeschlossen sind, sowie Sanierungsfinanzierungen (bei Betriebsmittelfinanzierungen können die Verträge bereits vor Antragsstellung abgeschlossen sein).

Wie wird gefördert?

Finanzierungsinstrument

Nachrangdarlehen

Finanzierungsanteil

bis zu 100 %

Darlehensmindest-/-höchstbetrag

200.000 EUR / 2 Mio. EUR*

Auszahlungskurs

100 %

Laufzeit

bis zu 10 Jahre

tilgungsfrei

bis zu 5 Jahre

Zinsbindung

für die Dauer der Darlehenslaufzeit

Zinssatz

in Abhängigkeit vom Geld- und Kapitalmarkt und im Einklang mit der EU-Referenzsatzmitteilung

Zinszahlung

vierteljährlich nachträglich

Tilgung

vierteljährlich nachträglich in gleichen Raten

Außerplanmäßige Rückzahlung

nach Ablauf von 5 Jahren nach Vollauszahlung ganz oder teilweise unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 10 Bankarbeitstagen

* Die Höhe des Nachrangdarlehens soll grundsätzlich das vorhandene wirtschaftliche Eigenkapital nicht übersteigen.

Hier gelangen Sie direkt zu den Programminformationen

GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen

GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen

### Achtung: Das Förderprogramm ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) überarbeitet die geltenden Förderbedingungen, im Rahmen der neuen Richtlinie. ###

 

Hier gelangen Sie direkt zu den Programminformationen

GRW-G Große Richtlinie

GRW-G Große Richtlinie

### Achtung: Das Förderprogramm ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) überarbeitet die geltenden Förderbedingungen, im Rahmen einer neuen Richtlinie. ###

 

Hier gelangen Sie direkt zu den Programminformationen

Darlehen

Brandenburg-Kredit Energieeffizienz

Brandenburg-Kredit Energieeffizienz

FördernehmerEinzelunternehmer, freiberuflich Tätige und private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
FörderartDarlehen
FörderzielUnterstütztung von Energieeffizienzmaßnahmen, Energieverbrauch senken und Kosten einsparen
Fördergegenstand
  • Investitionsmaßnahmen in Produktionsanlagen und -prozesse,  die eine Energieeinsparung von mindestens 10 % erzielen
  • Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung sowie für Energiemanagementsysteme (in Verbindung mit einer förderungswürdigen betrieblichen Energieeinsparinvestition)
Höhe der ZuwendungMax. 25 Mio. EURO pro Vorhaben
Umfang der ZuwendungBis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten

Mehr Informationen zum Programm Brandenburg-Kredit Energieeffizienz finden Sie hier

Brandenburg-Kredit Gründung

Brandenburg-Kredit Gründung

### Achtung: Ende 2021 ist der Brandenburg-Kredit Gründung in der bisher bekannten Form ausgelaufen. Ab 2022 wird es ein neues Merkblatt für den Brandenburg-Kredit Gründung geben. Das Antragsformular und Merkblatt sind derzeit noch in Abstimmung. ###

 

FördernehmerExistenzgründer, freiberuflich Tätige und junge, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Brandenburg bis max. 5 Jahre nach Geschäftaufnahme
FörderartDarlehen
FörderzielMittel- und langfristige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln
Fördergegenstand
  • Investitionen, Betriebsmittel und Warenlager
  • Existenzgründung (Errichtung, Übernahme von Unternehmen oder Übernahme einer tätigen Beteiligung sowie Existenzgründung im Nebenerwerb)
  • Unternehmensnachfolge
  • Festigungsmaßnahmen
  • Erneute Unternehmensgründung
Höhe der ZuwendungMax. 25 Mio. Euro pro Vorhaben
Umfang der der FörderungBis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel

Mehr Informatione zum Förderprogramm Brandenburg-Kredit Gründung finden Sie hier.

Brandenburg-Kredit Mezzanine

Brandenburg-Kredit Mezzanine

Wer wird gefördert?

Die ILB finanziert mit dem Brandenburg-Kredit Mezzanine:

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß geltender EU-Definition, die mindestens 3 Jahre bestehen und ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte im Land Brandenburg haben und
  • Angehörige der freien Berufe (zum Beispiel Ärzte, Architekten, Anwälte), die seit mindestens 3 Jahren freiberuflich tätig sind.

Was wird gefördert?

Wir finanzieren im Land Brandenburg geplante Vorhaben, die zur Entwicklung oder Erweiterung der Geschäftstätigkeit des antragstellenden Unternehmens beitragen.

Wir fördern Investitionen in Anlagevermögen, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, insbesondere:

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (bis zu 10 Prozent der aus dem Brandenburg-Kredit Mezzanine finanzierten Gesamtausgaben)
  • gewerbliche Baumaßnahmen (einschließlich Baunebenkosten)
  • Betriebsausstattung (Maschinen, Geräte, Anlagen, Einrichtungen, Nutzfahrzeuge etc.)
  • immaterielle Wirtschaftsgüter

Wir fördern Investitionen in Ihre Betriebsmittel, wie zum Beispiel:

  • Rohstoffe
  • Waren
  • Vorräte oder andere Teile des Umlaufvermögens

Dieser Betriebsmittelbedarf muss in Verbindung mit einer Erweiterung wie zum Beispiel einer Investition stehen oder es muss ein zusätzlicher Unternehmenszweck angestrebt werden. Die Finanzierung dieser Betriebsmittel kann auch der Erschließung eines neuen Geschäftsfeldes beziehungsweise der Markterschließung dienen.

Wer oder was wird nicht gefördert?

Mit dem Brandenburg-Kredit Mezzanine können nicht unterstützt werden:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • die Ablösung bestehender Verbindlichkeiten
  • Unternehmen der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischereiwirtschaft sowie der Aquakultur
  • Umsatzsteuer (bei Vorsteuerabzugsberechtigten)
  • exportbezogene Tätigkeiten

Die ILB kann keine Investitionsvorhaben mit Fördermitteln begleiten, mit denen vor der Antragstellung begonnen worden ist oder die bereits abgeschlossen sind, sowie Sanierungsfinanzierungen (bei Betriebsmittelfinanzierungen können die Verträge bereits vor Antragsstellung abgeschlossen sein).

Wie wird gefördert?

Finanzierungsinstrument

Nachrangdarlehen

Finanzierungsanteil

bis zu 100 %

Darlehensmindest-/-höchstbetrag

200.000 EUR / 2 Mio. EUR*

Auszahlungskurs

100 %

Laufzeit

bis zu 10 Jahre

tilgungsfrei

bis zu 5 Jahre

Zinsbindung

für die Dauer der Darlehenslaufzeit

Zinssatz

in Abhängigkeit vom Geld- und Kapitalmarkt und im Einklang mit der EU-Referenzsatzmitteilung

Zinszahlung

vierteljährlich nachträglich

Tilgung

vierteljährlich nachträglich in gleichen Raten

Außerplanmäßige Rückzahlung

nach Ablauf von 5 Jahren nach Vollauszahlung ganz oder teilweise unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 10 Bankarbeitstagen

* Die Höhe des Nachrangdarlehens soll grundsätzlich das vorhandene wirtschaftliche Eigenkapital nicht übersteigen.

Hier gelangen Sie direkt zu den Programminformationen

Eigenkapitalfinanzierung

Brandenburg-Kredit Mezzanine

Brandenburg-Kredit Mezzanine

Wer wird gefördert?

Die ILB finanziert mit dem Brandenburg-Kredit Mezzanine:

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß geltender EU-Definition, die mindestens 3 Jahre bestehen und ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte im Land Brandenburg haben und
  • Angehörige der freien Berufe (zum Beispiel Ärzte, Architekten, Anwälte), die seit mindestens 3 Jahren freiberuflich tätig sind.

Was wird gefördert?

Wir finanzieren im Land Brandenburg geplante Vorhaben, die zur Entwicklung oder Erweiterung der Geschäftstätigkeit des antragstellenden Unternehmens beitragen.

Wir fördern Investitionen in Anlagevermögen, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, insbesondere:

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (bis zu 10 Prozent der aus dem Brandenburg-Kredit Mezzanine finanzierten Gesamtausgaben)
  • gewerbliche Baumaßnahmen (einschließlich Baunebenkosten)
  • Betriebsausstattung (Maschinen, Geräte, Anlagen, Einrichtungen, Nutzfahrzeuge etc.)
  • immaterielle Wirtschaftsgüter

Wir fördern Investitionen in Ihre Betriebsmittel, wie zum Beispiel:

  • Rohstoffe
  • Waren
  • Vorräte oder andere Teile des Umlaufvermögens

Dieser Betriebsmittelbedarf muss in Verbindung mit einer Erweiterung wie zum Beispiel einer Investition stehen oder es muss ein zusätzlicher Unternehmenszweck angestrebt werden. Die Finanzierung dieser Betriebsmittel kann auch der Erschließung eines neuen Geschäftsfeldes beziehungsweise der Markterschließung dienen.

Wer oder was wird nicht gefördert?

Mit dem Brandenburg-Kredit Mezzanine können nicht unterstützt werden:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • die Ablösung bestehender Verbindlichkeiten
  • Unternehmen der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischereiwirtschaft sowie der Aquakultur
  • Umsatzsteuer (bei Vorsteuerabzugsberechtigten)
  • exportbezogene Tätigkeiten

Die ILB kann keine Investitionsvorhaben mit Fördermitteln begleiten, mit denen vor der Antragstellung begonnen worden ist oder die bereits abgeschlossen sind, sowie Sanierungsfinanzierungen (bei Betriebsmittelfinanzierungen können die Verträge bereits vor Antragsstellung abgeschlossen sein).

Wie wird gefördert?

Finanzierungsinstrument

Nachrangdarlehen

Finanzierungsanteil

bis zu 100 %

Darlehensmindest-/-höchstbetrag

200.000 EUR / 2 Mio. EUR*

Auszahlungskurs

100 %

Laufzeit

bis zu 10 Jahre

tilgungsfrei

bis zu 5 Jahre

Zinsbindung

für die Dauer der Darlehenslaufzeit

Zinssatz

in Abhängigkeit vom Geld- und Kapitalmarkt und im Einklang mit der EU-Referenzsatzmitteilung

Zinszahlung

vierteljährlich nachträglich

Tilgung

vierteljährlich nachträglich in gleichen Raten

Außerplanmäßige Rückzahlung

nach Ablauf von 5 Jahren nach Vollauszahlung ganz oder teilweise unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 10 Bankarbeitstagen

* Die Höhe des Nachrangdarlehens soll grundsätzlich das vorhandene wirtschaftliche Eigenkapital nicht übersteigen.

Hier gelangen Sie direkt zu den Programminformationen

Frühphasenfinanzierung

Frühphasenfinanzierung

FördernehmerInnovative, technologieorientiert kleine Unternehmen (KU) in Brandenburg in der Frühphase
FörderartOffene Beteiligung in Kombination mit Nachrangdarlehen
FörderzielStärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KU sowie Partizipation an Innovationsprozessen und am Wachstum der regionalen, nationalen und internationalen Märkte
FördergegenstandInvestitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter sowie Betriebsmittel
Höhe der Zuwendungmax. 1,2 Mio. EURO (offener Beteiligung + Nachrangdarlehen)
Umfang der ZuwendungBeteiligung zwischen min. 15 % und max. 49 % am Stamm-/Grundkapital ohne Unternehmensbewertung

Mehr Informationen zum Programm Frühphasenfinanzierung finden Sie hier.

Wachstumsfinanzierung

Wachstumsfinanzierung

FördernehmerKleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg
FörderartOffene Beteiligung und/oder beteiligungsähnliche Investition
FörderzielStärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KU sowie Partizipation an Innovationsprozessen und am Wachstum der regionalen, nationalen und internationalen Märkte
FördergegenstandInvestitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter sowie Betriebsmittel
Höhe der FörderungZwischen 300.000 EURO und 6.400.000 EURO Beteiligung
Umfang der FörderungMin. 15 % und max. 49 % Beteiligung am Stamm-/Grundkapital

Mehr Informationen zum Programm Wachstumsfinanzierung finden Sie hier.